Konzeptioneller Ansatz der
EP
Das übergeordnete
Ziel der EP ist die Verwirklichung eines integrativen Ansatzes. Einerseits
sollen präventiv Asylbewerber/innen und Flüchtlinge durch
Aus- und Fortbildung, sowie begleitende Hilfen eine Beschäftigungsfähigkeit
erlangen. Andererseits soll kurativ durch verstärkte Bemühungen
zur Vermittlung in Arbeit mehr Personen eine Beschäftigung in ihrem
Heimatland oder in Deutschland finden, die es ihnen ermöglicht,
ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten.
Im Mittelpunkt
des Arbeitsprogramms von SEPA stehen:
(1) Die
arbeitsmarktbezogene Beratung mit den Feldern (Wieder-) Herstellung
der beruflichen Handlungsfähigkeit, Qualifizierung und Vermittlung
in Arbeit
(2) die
Förderung schulischer Abschlüsse bei Jugendlichen,
(3) die (Wieder-)Herstellung
der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit durch
(4) die Aufnahme
eines Arbeitsverhältnisses nach Vorliegen der gesetzlichen Bestimmungen
und nach entsprechender Vorrangprüfung
(5) die Förderung
der Rückkehr durch Rückkehrberatung und -hilfen
(6) die Weiterbildung
von Projektpersonal
(7) die stärkere
Vernetzung von Unterstützungsstrukturen von Asylbewerbern und
Flüchtlingen.
SEPA will dieses
Aktionsprogramm darüber hinaus in fünffacher Hinsicht flankieren
und absichern:
(8) Erstens durch
verschiedene Maßnahmen der
Prozessteuerung und Prozessbegleitung
(9) Zweitens durch
die systematische Aufarbeitung der im Aktionsprogramm gemachten Erfahrungen.
(10) Drittens
durch externe Evaluierung der Aktivitäten der EP, einerseits
für den internen Steuerungsbedarf der EP, andererseits um die
Vorgaben der Programmbehörde zur externen Evaluation zu erfüllen.
(11) Durch transnationale
Kooperation mit der niederländischen Entwicklungspartnerschaft
HIT innerhalb der Partnerschaft RAISE! sollen die regionalen Erfahrungen
mit der unterschiedlichen rechtlichen, sozialen und Arbeitssituation
von Asylbewerber/innen, Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlingen
ausgetauscht und Empfehlungen für die Übernahme der jeweiligen
Best-practice-Beispiele erarbeitet werden.
(12) Durch Kooperation
mit anderen regionalen Entwicklungspartnerschaften, hier insbesondere
der EP "Perspektive plus X" und sektoralen EP des Themenfeldes
Asylbewerber/innen sollen die Best-practice-Beispiele regional und
sektoral gebündelt werden.
Schlussbemerkung
Der Rat der EU hat
am 20.7.2001 eine Richtlinie gebilligt, die die Asylgewährung und
den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen verbessern soll.
Diese Position der EU weist in eine Richtung, die die bisherige Ausgrenzung
von Asylbewerbern und De-facto-Flüchtlingen abmildern oder aufheben
wird. Sie setzt ein politisches Zeichen hinsichtlich der politischen
Entwicklung in Europa einschließlich der Bundesrepublik Deutschland.
Die EP fühlt sich diesem politischen Ziel verbunden und möchte
ihren Beitrag durch konkrete berufliche Qualifizierung und politische
Lobbyarbeit leisten.